Wer bekommt Unterstützungs-Leistungen?

Für Unterstützungs-Leistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wählen Sie zuerst, welche Unterstützung Sie brauchen: 1 oder 2.
Lesen Sie dann die Voraussetzungen hinter dem Punkt.

1. Ich brauche Unterstützung beim Wohnen

Voraussetzungen:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Meine Beeinträchtigung beträgt mindestens 40 Prozent.
  • Ich war schon vor der Pensionierung beeinträchtigt.

 

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja, dann können Sie Unterstützung beantragen.

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2. Tagesstruktur oder Beschäftigung

Voraussetzungen für Jugendliche:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich habe die Schule abgeschlossen.
  • Ich bin beeinträchtigt.

 

Voraussetzungen für Erwachsene:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich bin beeinträchtigt.
  • Meine Beeinträchtigung beträgt 40 Prozent oder mehr.
  • Ich bekomme eine IV-Rente.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja:
Dann bekommen Sie Unterstützung.

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3. Ich brauche Begleitung bei der Arbeit

Voraussetzungen für Jugendliche:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich habe die Schule abgeschlossen.
  • Ich bin beeinträchtigt.

Voraussetzungen für Erwachsene:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich bin beeinträchtigt.
  • Meine Beeinträchtigung beträgt 70 Prozent oder mehr.
  • Ich bekomme eine IV-Rente.

 

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja:
Dann bekommen Sie Unterstützung.

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