Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Lohn Sozialversicherungsbeiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Was ist der Freibetrag?
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Wer meldet den Verzicht auf dem Freibetrag wo?
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AHV-Beiträge bei der Rentenberechnung berücksichtigen
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