Wasser fliesst über Wehr

Einnahmen in der EL-Berechnung

Was sind anrechenbare Einnahmen und wie werden Einnahmen und Vermögen in der EL-Berechnung berücksichtigt?

Grundsätzlich werden alle Einnahmen und Vermögenswerte in der EL angerechnet. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Einnahmen in der EL.

In der EL voll anrechenbare Einnahmen

  • Renten der AHV und IV
  • Renten der Pensionskasse (berufliche Vorsorge), der Militär- oder Unfallversicherung
  • Renten von ausländischen Sozialversicherungen. 
  • Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung
  • Der Mietwert der eigenen Liegenschaft
  • Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge wie Alimente
  • Taggelder der IV, der Krankenkasse, der Arbeitslosenversicherung oder der Unfallversicherung

    (Aufzählung nicht abschliessend)
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Häufige Fragen

  • Wie wird die AHV-Rente bei einem Rentenvorbezug in der EL berücksichtigt?

    Bei einem Rentenvorbezug wird die ganze gekürzte Rente als Einnahme berücksichtigt. Dies gilt auch für Fälle, in denen nur ein Teil der Rente vorbezogen wird.

    Beispiel: Hans M. bezieht 50% der AHV-Rente vor (CHF 800 pro Monat). Hans M. meldet sich anschliessend für EL an. Bei den EL wird die ganze gekürzte Altersrente (CHF 1'600 pro Monat) als Einnahmen angerechnet.

  • Wie wird das Erwerbseinkommen bei Personen mit einem IV-Taggeld berücksichtigt?

    Das Erwerbseinkommen von Bezügerinnen und Bezügern eines IV-Taggelds wird voll angerechnet. 

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