
Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 58
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Sie wohnen vorübergehend in einem Heim, sie halten sich in einer Tages- oder Nachtstruktur auf oder Ihnen wurde ärztlich eine Bade- oder Erholungskur verordnet.
Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Heim, beispielsweise zur Entlastung von Angehörigen, gelten die maximal anrechenbaren Tagestaxen:
Von der maximal anrechenbaren Tagestaxe werden die Verpflegungskosten (21.50 Franken) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.
Einzureichende Unterlagen:
Hinweis: Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt nur, wenn die EL-beziehende Person voraussichtlich wieder nach Hause zurückkehren wird. Wenn im Zeitpunkt des Heimeintritts feststeht, dass die EL-beziehende Person nicht mehr nach Hause zurückkehren wird, benötigen wir für die Anpassung der EL-Berechnung das Formular «Meldung Kosten bei Heimaufenthalt». Dieses Formular können Sie vom Heim ausfüllen lassen.
Bei einem Aufenthalt in einer bewilligten Tagesstätte (§ 5 Betreuungsverordnung) können maximal 45 Franken (für ganze Tage) und 22.50 Franken (für halbe Tage) vergütet werden.
Bei einem Aufenthalt in einer anerkannten Tages- oder Nachtstruktur mit Pflegeangebot (§ 6 Abs. 8 Pflegegesetz) beträgt das Maximum 120 Franken pro Tag resp. pro Nacht. In Tagesstrukturen muss der Aufenthalt mehr als 5 Stunden pro Tag dauern.
Von der maximal anrechenbaren Taxe werden die jeweiligen Verpflegungskosten (Frühstück: 3.50 Franken; Mittagessen: 10 Franken; Abendessen: 8 Franken) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.
Einzureichende Unterlagen:
Vergütet werden können Kosten für ärztlich angeordnete Badekuren in einem nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) anerkannten Heilbad oder Erholungskuren in einem geeigneten Kurhaus.
Die Vergütung für Bade- und Erholungskuren beträgt maximal 1 000 Franken pro Kalenderjahr.
Hinweis: Nicht vergütet werden Kosten für einen Reha-Aufenthalt (Rehabilitation)
Einzureichende Unterlagen:
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.