Verlassen Sie die Schweiz? Möchten Sie eine Rückvergütung Ihrer AHV-Beiträge?
Wer die Schweiz definitiv verlässt, kann ein Gesuch um Rückvergütung der AHV-Beiträge einreichen. Voraussetzungen für die Beitragsrückvergütung sind unter anderem:
- Sie sind Staatsangehöriger eines Nichtvertragsstaates.
- Sie haben während mindestens einem Jahr AHV-Beiträge entrichtet.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.