
SVA Aargau
Invalidenversicherung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 86 29
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Samira war 15 Jahre alt, als sie im Ausgang einen Streit schlichten wollte. Sie wurde zu Boden gerissen und verprügelt. Sie erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit irreversiblen Schäden. Die geplante Lehre als Kleinkindererzieherin konnte sie nicht antreten.
Die IV-Fachpersonen können Samira, ihren Eltern oder weitere involvierte Stellen wie zum Beispiel Lehrpersonen, Coaches, Sozialdienste, Beistände oder behandelnde Ärztinnen beraten und Unterstützungsmöglichkeiten der IV aufzeigen.
Spezialisierte IV-Fachpersonen nehmen eine Berufsberatung sowie eine medizinische Beurteilung vor. Gemeinsam mit den Jugendlichen sowie involvierten Stellen klären sie, ob ein schrittweiser Aufbau der Arbeits- und Leistungsfähigkeit möglich ist. Dieser Aufbau kann im ersten Arbeitsmarkt oder im geschützten Rahmen erfolgen. Gemeinsam wird eine passende Tätigkeit festgelegt und einen passenden Ausbildungsplatz gesucht.
Die IV-Fachpersonen klären ab, welche individuellen Rahmenbedingungen für eine Ausbildung notwendig sind. Sie lancieren passende Unterstützungsmassnahmen wie zum Beispiel Coachings, Psychotherapie oder Stützunterricht.
Wichtig ist, dass sich Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in eine zielgerichtete medizinische Behandlung begeben, damit möglichst günstige Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Arbeitswelt geschaffen werden können.
Je nachdem ob Ihr Kind bereits volljährig ist oder nicht, füllen Sie die Anmeldung für Minderjährige oder die Anmeldung für Erwachsene aus. Legen Sie bitte möglichst viele Beilagen wie Lehrvertrag, Zeugnisse, Lebenslauf und medizinische Unterlagen bei.
Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns auf unserer Berufsberatungs-Hotline:
+41 62 837 86 29
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.