Mutter mit Kindern auf Polstergruppe

Familienzulagen ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Kinder- und Ausbildungszulagen. Des Weiteren werden die Grenzbeträge der Familienzulagen an die Rentenerhöhungen angepasst.

Erhöhung der Mindestansätze für Familienzulagen

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Familien mehr Familienzulagen. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat. 

Dies ist hat der Bundesrat beschlossen und passt die Familienzulagenordnung der aktuellen Preisentwicklung in der Schweiz an. 

Beitrag an die Familienausgleichskasse

Trotz der Erhöhung der Familien- und Ausbildungszulagen bleibt der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse der SVA Aargau unverändert bei 1.45 Prozent und für landwirtschaftliche Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber 2 Prozent.

Was müssen Bezügerinnen und Bezüger jetzt tun?

Nichts. Die erhöhten Kinder- und Ausbildungszulagen werden ab Januar 2025 automatisch ausbezahlt. 

Mehr
Weniger

Auswirkungen der Rentenerhöhung auf die Grenzbeträge im Bereich der Familienzulagen

Die AHV/IV Rentenerhöhung welche am 1. Januar 2025 in Kraft tritt hat zur Folge, dass sich: 

  • das jährliche Minimaleinkommen für den Bezug von Familienzulagen
  • das Maximaleinkommen bei Ausbildungslöhnen; und 
  • der Grenzbetrag des steuerbaren Einkommens für Nichterwerbstätige

erhöhen.

 

2024

2025

Jährliches Minimaleinkommen 

Arbeitnehmende 

Selbständigerwerbende 

 

CHF 7'350

CHF 7'350

 

CHF 7'560

CHF 7'560

Maximales Bruttoeinkommen für Kinder in Ausbildung 

pro Monat

pro Jahr

 

CHF 2'450

CHF 29'400 

 

CHF 2'520 

CHF 30'240 

Grenzbetrag für Nichterwerbstätige

Steuerbares Einkommen welches nicht überschritten werden darf

 

CHF 44'100

 

CHF 45'360

Mehr
Weniger

Neuüberprüfung von Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2025

Haben Sie einen Ablehnungsentscheid aufgrund eines zu hohen Ausbildungslohn ab 1. Januar 2025 Ihres Kindes erhalten?

Durch die Rentenerhöhungen und der damit verbundenen Änderungen der Grenzbeträge im Bereich der Familienzulagen ab 1. Januar 2025 kann eine Neuüberprüfung der Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2025 vorgenommen werden.

In diesem Fall dürfen Sie sich gerne per Mail @email bei uns melden.

Mehr
Weniger