Frau an Laptop

Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

Die Erhöhung der AHV/IV-Renten haben Auswirkungen auf die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2025. Die Beitragssätze der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bleiben jedoch unverändert:

 

Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 

2025

AHV

8.70%

IV

1.40%

EO

0.50%

Total

10.60%

ALV

2.20%

Familienausgleichskasse

1.45%

-> Arbeitgebende und Arbeitnehmende finanzieren die AHV/IV/EO und ALV-Beträge hälftig.

 

Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge
 

2024

2025

Koordinationsabzug

CHF 25'725

CHF 26'460

Mindestjahreseinkommen (Eintrittsschwelle)

CHF 22'050

CHF 22'680 

Steuerabzug gebundene Vorsorge (Säule 3a)

CHF 7'056

CHF 7'258