
SVA Aargau
Invalidenversicherung
Bahnhofplatz 3C
5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 86 29
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Unterrichten Sie Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen? Erleben Sie den Schulalltag mit ihnen teilweise als anspruchsvoll? Zeichnen sich Schwierigkeiten bei der Berufswahl und beim Finden einer Lehrstelle ab?
Jedes Jahr unterstützen wir über 500 Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen auf Ihrem Weg in die Berufswelt. Je nach Situation stehen ihnen unterschiedliche Angebote zur Verfügung. Sie als Lehrperson oder als Ausbildungsverantwortliche/r können mithelfen, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Auf unserer Website finden Sie Informationen zu unterschiedlichen Situationen.
Der oder die Jugendliche ist noch in der Schule. Gesundheitliche Einschränkungen führen zu Herausforderungen bei der Lehrstellensuche und erschweren die Berufswahl.
Der oder die Jugendliche absolviert eine Ausbildung. Gesundheitliche Einschränkungen verursachen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und/oder in der Berufsfachschule.
Der oder die Jugendliche oder junge Erwachsene musste eine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen oder unterbrechen. Er oder sie befindet sich beispielsweise in einer Klinik und/oder ist (teilweise) arbeitsunfähig.
Der oder die Jugendliche oder junge Erwachsene hat aus gesundheitlichen Gründen nie eine Ausbildung abgeschlossen. Er oder sie hat aktuell keine Tagesstruktur, befindet sich in einer Klinik oder ist (teilweise) arbeitsunfähig.
Rufen Sie uns an! Unsere Spezialist/innen der IV-Berufsberatung beraten Sie kompetent, individuell und kostenlos.
Hotline der IV-Berufsberatung: +41 62 837 86 29
Nein, das können Sie nicht. Sie können jedoch die Eltern darauf hinweisen, dass eine IV-Meldung oder Anmeldung sinnvoll sein könnte, um abzuklären, ob die Invalidenversicherung das Kind unterstützen kann.
IV-Meldung: Eine niedrigschwellige Anfrage bei der IV-Stelle, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll sein könnte.
IV-Anmeldung: Konkretes Gesuch um Unterstützung durch die IV.
Die Schulzeugnisse der Sekundarstufe, vorhandene Schulberichte, Berichte von Heilpädagog*innen oder vom Schulpsychologischen Dienst.
Indem man das Umfeld des Kindes dahingehend sensibilisiert, bei Schwierigkeiten an geeigneter Stelle Unterstützung zu suchen.