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Was sind anrechenbare Einnahmen und wie werden Einnahmen und Vermögen in der EL-Berechnung berücksichtigt?
Grundsätzlich werden alle Einnahmen und Vermögenswerte in der EL angerechnet. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Einnahmen in der EL.
Bei einem Rentenvorbezug wird die ganze gekürzte Rente als Einnahme berücksichtigt. Dies gilt auch für Fälle, in denen nur ein Teil der Rente vorbezogen wird.
Beispiel: Hans M. bezieht 50% der AHV-Rente vor (CHF 800 pro Monat). Hans M. meldet sich anschliessend für EL an. Bei den EL wird die ganze gekürzte Altersrente (CHF 1'600 pro Monat) als Einnahmen angerechnet.
Das Erwerbseinkommen von Bezügerinnen und Bezügern eines IV-Taggelds wird voll angerechnet.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.