Akonto-Rechnungen – Keine Lohnauszahlung mehr

Bestimmen Sie selbst: AHV-Beiträge mit oder ohne Freibetrag

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem ganzen Lohn AHV/IV/EO Beiträge bezahlen möchte oder ob er/sie den Freibetrag von 16'800 Franken pro Jahr geltend macht. Die nach dem Referenzalter bezahlten AHV-Beiträge können bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Der Arbeitnehmer meldet vor der ersten Lohnzahlung, ob er auf den Freibetrag verzichten möchte oder nicht.