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Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Kinder- und Ausbildungszulagen. Des Weiteren werden die Grenzbeträge der Familienzulagen an die Rentenerhöhungen angepasst.
Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Familien mehr Familienzulagen. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Dies ist hat der Bundesrat beschlossen und passt die Familienzulagenordnung der aktuellen Preisentwicklung in der Schweiz an.
Beitrag an die Familienausgleichskasse
Trotz der Erhöhung der Familien- und Ausbildungszulagen bleibt der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse der SVA Aargau unverändert bei 1.45 Prozent und für landwirtschaftliche Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber 2 Prozent.
Was müssen Bezügerinnen und Bezüger jetzt tun?
Nichts. Die erhöhten Kinder- und Ausbildungszulagen werden ab Januar 2025 automatisch ausbezahlt.
Die AHV/IV Rentenerhöhung welche am 1. Januar 2025 in Kraft tritt hat zur Folge, dass sich:
erhöhen.
2024 | 2025 | |
|---|---|---|
Jährliches Minimaleinkommen Arbeitnehmende Selbständigerwerbende |
CHF 7'350 CHF 7'350 |
CHF 7'560 CHF 7'560 |
Maximales Bruttoeinkommen für Kinder in Ausbildung pro Monat pro Jahr |
CHF 2'450 CHF 29'400 |
CHF 2'520 CHF 30'240 |
Grenzbetrag für Nichterwerbstätige Steuerbares Einkommen welches nicht überschritten werden darf |
CHF 44'100 |
CHF 45'360 |
Haben Sie einen Ablehnungsentscheid aufgrund eines zu hohen Ausbildungslohn ab 1. Januar 2025 Ihres Kindes erhalten?
Durch die Rentenerhöhungen und der damit verbundenen Änderungen der Grenzbeträge im Bereich der Familienzulagen ab 1. Januar 2025 kann eine Neuüberprüfung der Ausbildungszulagen ab 1. Januar 2025 vorgenommen werden.
In diesem Fall dürfen Sie sich gerne per Mail @email bei uns melden.