Eine Frau beim Bezahlen an einem Foodtruck

Beiträge für Selbständigerwerbende

Die Erhöhung der AHV/IV-Renten haben Auswirkungen auf die folgenden Beiträge und die gebundene Selbstvorsorge für Selbständigerwerbende per 1. Januar 2025:

 

2024

2025

AHV/IV/EO-Mindestbeitrag

CHF 514

CHF 530

Untere Einkommensgrenze

CHF 9'800

CHF 10'100

Obere Einkommensgrenze

CHF 58'800

CHF 60'500

 

Gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a
 

2024

2025

Maximale jährliche Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung

CHF 7'056

CHF 7'258

ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung

CHF 35'280

CHF 36'288

 

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse bleibt unverändert bei 1.45 Prozent.

Wichtig: Die Höhe der Beiträge an die AHV, die IV und die EO wird auf Basis des Einkommens des Beitragsjahres berechnet. Für die Berechnung der Beiträge ziehen die Ausgleichskassen vom Erwerbseinkommen einen vordefinierten Prozentsatz des im Betrieb investierten Eigenkapitals ab. 
Die detaillierte Beitragstabelle für das Jahr 2025 finden Sie hier.