Befinden Sie sich im Studium oder absolvieren eine Weiterbildung? Stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 21. Altersjahr die AHV/IV/EO-Beitragspflicht erfüllen. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und verhindern Beitragslücken, welche bei einer späteren Rentenberechnung der AHV oder IV empfindliche Nachteile mit sich bringen könnten.
Beliebteste Downloads
- Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
- Merkblatt 2.10 Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO