Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefon: +41 62 837 89 58
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Welche Zahnbehandlungen kann die EL bezahlen und auf was ist vor einer Zahnbehandlung zu achten.
Zahnbehandlungskosten in der Schweiz können vergütet werden, wenn:
Bitte informieren Sie die Zahnarztpraxis vor Beginn der Behandlung über Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. So kann die Praxis die Zahnbehandlung auf Basis der Behandlungsempfehlungen der VKZS planen und die korrekten Unterlagen für die Prüfung der Zahnbehandlung erstellen.
Bei EL-Versicherten können die Kosten nach UV/MV/IV-Tarif vergütet werden. Der Taxpunktwert beträgt 1.00 Franken für Zahnbehandlungen und zahntechnische Arbeiten.
In verschiedenen Fallkonstellationen beauftragt die SVA Aargau die beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte des Kantons Aargau mit der Begutachtung der Kostenvoranschläge resp. der Zahnbehandlungsrechnungen.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.