Patientengespräch

Zahnärztliche Behandlungen

Welche Zahnbehandlungen kann die EL bezahlen und auf was ist vor einer Zahnbehandlung zu achten.

Zahnbehandlungskosten in der Schweiz können vergütet werden, wenn:

WICHTIG - Vor der Behandlung

Bitte informieren Sie die Zahnarztpraxis vor Beginn der Behandlung über Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. So kann die Praxis die Zahnbehandlung auf Basis der Behandlungsempfehlungen der VKZS planen und die korrekten Unterlagen für die Prüfung der Zahnbehandlung erstellen.

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Kostenvoranschlag

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Zahnarzttarif

Bei EL-Versicherten können die Kosten nach UV/MV/IV-Tarif vergütet werden. Der Taxpunktwert beträgt 1.00 Franken für Zahnbehandlungen und zahntechnische Arbeiten.

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Rechnungsstellung

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Direktzahlung an Zahnarztpraxis

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Begutachtung durch beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte des Kantons Aargau

In verschiedenen Fallkonstellationen beauftragt die SVA Aargau die beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte des Kantons Aargau mit der Begutachtung der Kostenvoranschläge resp. der Zahnbehandlungsrechnungen.

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Einzureichende Unterlagen nach der Zahnbehandlung:

  • Detaillierte Rechnung der Zahnbehandlung
    • Laborlieferschein (wenn Laborkosten entstanden sind)
    • Unterlagen Direktauszahlung (falls Direktauszahlung gewünscht)
  • Abrechnung der Zusatzversicherung (VVG)
    (falls eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde)
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Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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