Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Hat sich seither Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation verändert, müssen Sie dies dem Team Prämienverbilligung zeitnah melden.
Melden Sie wirtschaftliche und familiäre Veränderungen direkt über den Änderungsantrag.
Hier sehen Sie eine kompakte Aufstellung sämtlicher Veränderungen, die Sie dem Team Prämienverbilligung melden müssen.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Dokumente Sie der Abteilung Prämienverbilligung je nach Veränderungsgrund einreichen müssen.
Innert 60 Tagen ab Eintritt der Veränderung zu melden sind
Unwahre oder unterlassene Angaben werden mit einer Rückforderung und Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft.
Hat sich bei Ihnen eine solche Veränderung ereignet? Durch eine zeitnahe Meldung der Veränderung können Sie hohe Rückforderungen vermeiden. Melden Sie dazu Ihre Einkommensverbesserung ganz einfach mit dem Änderungsantrag.
Auf jeden Antrag folgt eine schriftliche Verfügung per Post. Wir erhalten zurzeit ausserordentlich viele Anträge, die wir so rasch wie möglich beantworten wollen. Die Verarbeitung kann aufgrund vertiefter Prüfung Ihrer Familien-, Einkommens- und Vermögenssituation sowie dem aktuellen Antragseingang einige Monate in Anspruch nehmen. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Einkommensveränderungen werden rückwirkend jeweils ab dem Zeitpunkt der Veränderung berücksichtigt. Sind Sie beispielsweise bis August 2023 in Ausbildung und nehmen im September 2023 die Erwerbstätigkeit zu entsprechend höherem Einkommen auf, so wird Ihr Anspruch ab September 2023 auf Basis Ihres verbesserten Einkommens neu geprüft.
Anspruch
Wir melden Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung direkt Ihrem Krankenversicherer. Sie müssen nichts unternehmen. Ihre Krankenkassenprämie reduziert sich im Umfang der Prämienverbilligung und wird rückwirkend ab Anspruchsbeginn vergütet.
Rückforderung
Falls Sie rückwirkend (beispielsweise infolge Einkommensverbesserung) keine oder weniger Prämienverbilligung zugute haben, erhalten Sie von Ihrem Krankenversicherer eine entsprechende Rechnung für die nachträglich offenen Prämienforderungen.