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Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Diese Tabelle zeigt Ihnen, welche Veränderungen einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Prämienverbilligung haben.
Veränderungsgründe | Bedingungen |
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Einkommensverbesserung (meldepflichtig) - Aufnahme Erwerbstätigkeit - Erhöhung des Arbeitspensums usw. - Wegfall wesentlicher Steuerabzüge (Alimente, Weiterbildungskosten, Krankheitskosten usw.) | Die Veränderung muss mindestens 20 Prozent Ihres Reineinkommens oder 20‘000 Franken ausmachen. Die Meldung muss innert 60 Tagen nach Eintritt der Veränderung erfolgen. Die Neuberechnung der Prämienverbilligung basiert auf dem neuen, verbesserten Einkommen ab dem Zeitpunkt der Veränderung. |
Vermögenszuwachs (meldepflichtig) - Kapitalzahlung - Erbschaft - Schenkung - Gewinn bei Liegenschaftsverkauf usw. | Ein Vermögenszuwachs ist ab einer Höhe von 20'000 Franken relevant und muss innert 60 Tagen gemeldet werden.
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Einkommensverschlechterung - Arbeitslosigkeit - Aussteuerung - Reduktion Arbeitspensum - Verringerung Unterhaltsbeiträge usw. | Das veränderte Einkommen muss mindestens sechs Monate andauern und mindestens 20 Prozent des steuerrechtlichen Reineinkommens ausmachen. Die Neuberechnung erfolgt ab Eintritt der Veränderung auf Basis des neuen, verschlechterten Einkommens. |
Persönliche Veränderung - Heirat - Geburt eines Kindes - Trennung - Pensionierung usw. | Jegliche Veränderung der persönlichen Verhältnisse ist für die Prämienverbilligung relevant und sollte daher zeitnah gemeldet werden. Ein Anspruch wird ab Eintritt der persönlichen Veränderung neu berechnet. |
Zuzug in den Kanton Aargau - Zuzug aus dem Ausland - Zuzug aus einem anderen Kanton | Wenn Sie in den Kanton Aargau ziehen, müssen Sie die Anmeldung für die Prämienverbilligung mit dem Änderungsantrag vornehmen. Solange keine Steuerzahlen vom Kanton Aargau vorliegen, prüft das Team Prämienverbilligung Ihren Anspruch anhand Ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögensbelege. |
Beendigung von Unterstützungszahlungen - Beendigung der Sozialhilfe | Der Änderungsantrag kann erst gestellt werden, sobald Sie von der Sozialhilfe/Ergänzungsleistung abgemeldet wurden. |
Melden Sie uns persönliche oder finanzielle Veränderungen mit dem Änderungsantrag.